Leistungen

Eingliederungshilfen

Wir bieten Autismusspezifische Förderung und Beratung, Schulbegleitung und KITA- Assistenz für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Burgenlandkreis, sowie in den angrenzenden Bundesländern Sachsen/ Thüringen.

Im Rahmen der Autismusspezifischen Förderung (SGB VIII) werden spezialisierte Förderangebote, die gezielt auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Autismus-Spektrum, sowie deren Familien ausgerichtet sind, angeboten.

Die Förderung zielt darauf ab, die individuellen Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen und die Lebensqualität der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sowie dem familiären Umfeld zu verbessern.

Zielgruppe

Der Ambulante Bereich des Zeitzer Kinderdorf e.V. unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer diagnostizierten Autismus- Spektrum- Störung durch autismusspezifische Einzelförderung, Gruppenförderung und Beratung.

Ziel

Das Ziel ist es, eine ganzheitliche und individuell gestaltete Unterstützung für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen hervorzubringen. Sie sollen auf ihrem Weg ins Erwachsenenleben unterstützt werden, um ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Dabei soll stets die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und erleichtert werden.

Aufgabenbereiche

  • Förderung und Erweiterung alltagspraktischer, kommunikativer und sozialer Fähigkeiten und Kompetenzen
  • Stärkung des Selbstbewusstseins und des Selbstwertgefühls
  • Reduzierung von Ängsten und Stress
  • Einbeziehung der jeweiligen Lebenssituation und des Lebensumfelds
  • Zusammenarbeit mit Eltern und weiteren Bezugspersonen, z. B. Erzieher, Lehrer, sowie Beratung
  • Verbesserung der Beziehungen und Kontakte im sozialen Umfeld
  • Stärkung kommunikativer Fähigkeiten
  • Stärkung der Selbstbestimmung und Autonomie in allen Lebensbereichen
  • Gestaltung einer unterstützenden und motivierenden Umgebung, in der jedes Kind, jeder Jugendliche, jeder junge Erwachsene sein volles Potenzial entfalten kann
  • Optimierung der Alltagsbewältigung
  • Förderung der Selbstregulationsfähigkeit
  • Förderung der Selbstständigkeit, sowie das Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten
  • Förderung der individuellen Stärken und Interessen
  • Förderung von Hobbys und Freizeitaktivitäten

Umfang und Dauer

Der Umfang und die Dauer richten sich nach der Notwendigkeit und individuellen Bedarfslage.

Die Schulbegleitung/ Integrationshilfe ist eine individuelle Hilfe (§35a SGB VIII/ §§53,54 XII), um Kindern und Jugendlichen mit u.a. folgenden Diagnosen:

  • Körperliche, geistige und seelische Beeinträchtigungen
  • ADS / ADHS
  • Dyskalkulie
  • Legasthenie
  • Autistische Spektrum-Störungen
  • Sprachstörungen
  • Lern- und Leistungsverzögerungen
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Zwangsstörungen
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Epilepsie
  • Diabetes
  • Down-Syndrom

den Schulbesuch und die aktive Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.

Auftrag

Die Schulbegleitung kann in allen Schulformen eingesetzt werden. In der Schulbegleitung besteht kein Bildungs- und Lehrauftrag. Sie dient als Hilfestellung und Unterstützung im Unterricht, der Erledigung schulischer Aufgaben, sowie als Vermittler und Dolmetscher zwischen den SchülerInnen und LehrerInnen.

Ziel

Durch die Schulbegleitung sollen die Schwierigkeiten beim Lernen in dem jeweiligen Klassenverband gehemmt, eine aktive Teilnahme am Unterricht, sowie die Eingliederung der SchülerInnen in den Klassenverband ermöglicht werden.

Umfang und Dauer

Der Umfang richtet sich nach der Notwendigkeit bis zur maximalen Anzahl der Schulstunden. Die Dauer richtet sich nach der Notwendigkeit von wenigen Wochen bis hin zu mehreren Jahren.

Die KiTa Assistenz (§113 Abs.2 Nr.3 i.V.m. §76 Abs.1 u. Abs.2 Nr.3 sowie § 79 SGB IX) unterstützt das pädagogische Fachpersonal in der Kindertagesstätte in einer 1:1 Betreuung bei der täglichen Betreuung und Förderung eines Kindes, das eine Beeinträchtigung oder Entwicklungsverzögerung hat bzw. davon bedroht ist.

Auftrag

Alle auf die Betreuung und Förderung bezogenen erforderlichen Tätigkeiten und Handlungen erfolgen in Zusammenarbeit und Absprache mit den zuständigen Fachkräften der jeweiligen Kindertageseinrichtung.

Ziel

Die KiTa- Assistenz stellt eine persönliche Begleitung für das Kind im Alltag dar. Ziel der Assistenz ist es den Kindern mit einer Entwicklungsverzögerung oder Beeinträchtigung und eine umfassende Teilhabe zu ermöglichen.

Aufgabenbereiche

  • hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z.B. Essenszubereitung)
  • Begleitung des Essens und Aufräumen
  • Unterstützung beim Anziehen und Wickeln
  • Unterstützung bei Ausflügen
  • Unterstützung beim Basteln, Malen und elementarer Fähigkeiten
  • Hilfestellung bei der selbstständigen Fortbewegung
  • Unterstützung beim aktiven Sprachgebrauch
  • Unterstützung beim Regelverständnis
  • Orientierungshilfen auf dem Kita-Gelände geben
  • Begleitung bei Entwicklungs- und Bildungsmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit Eltern und weiteren Bezugspersonen

Umfang und Dauer

Der Umfang und die Dauer richten sich nach der Notwendigkeit und der individuellen Bedarfslage.

Ambulante Hilfen

Wir bieten Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand im Burgenlandkreis.

Eine sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Maßnahme, die Familien in problematischen Situationen unterstützend zur Seite stehen soll. Es handelt sich bei der SPFH (§31 SGB VII) um ein Regelangebot der Jugendhilfe. Das Jugendamt entscheidet über den individuellen Bedarf und die geeignete Form der Hilfe.

Auftrag

Die SPFH richtet sich an die ganze Familie. Die SPFH hat aufsuchenden Charakter und findet vor allem im häuslichen Umfeld der Familie statt.

Ziel

Wichtigstes Ziel ist es, die Handlungskompetenz der Eltern zu verändern und zu stärken. Die Kinder sollten eine entwicklungsfördernde Lebensgemeinschaft erleben, die geprägt ist durch: die Gewährleistung der Versorgung der Kinder, soziale Integration, Sensibilität im Umgang mit Wünschen und Bedürfnissen der Kinder und Verständnis für das kindliche Verhalten.

Aufgabenbereiche

  • Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben
  • Hilfe bei der Strukturierung des Tagesablaufs und bei dessen praktischer Umsetzung
  • Beratung in erzieherischen Themen
  • Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und Schulen
  • Bearbeitung von Konflikten und Krisen
  • Abwehr von Gefährdungssituationen
  • Anbindung der Kinder in den Sozialraum
  • Unterstützung und Beratung bei der Führung des Haushaltes und Beratung in Ernährungsfragen
  • Beziehungen der Familienmitglieder untereinander
  • Begleitung zu Ämtern und Institutionen
  • Beratung und Unterstützung beim Umgang von Finanzen
  • Hilfe bei der Veränderung der Wohnsituation

Die SPFH verfolgt den Ansatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Aus diesem Grund legt die SPFH großen Wert auf ressourcenorientiertes Handeln. Hierbei geht es darum, an den jeweiligen Stärken der Familien anzuknüpfen und zu prüfen, wie diese Ressourcen von der Familie genutzt werden können. Die jeweiligen Ressourcen sind genauso unterschiedlich und individuell wie die Mitglieder der Familie. Aus diesem Grund müssen diese in jedem Fall einzeln betrachtet werden.

Umfang und Dauer

Die SPFH ist in der Regel auf einen längeren Zeitraum angelegt.

Umfang und Dauer richten sich nach der individuellen Bedarfslage der Familie, dem Grad der Zielerreichung, den vereinbarten Zielen und der Motivation der Familie zur Mitarbeit.

Erziehungsbeistände (§30 SGB VIII) unterstützen Kinder und Jugendliche

bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Dabei werden die Familie und das soziale Umfeld, soweit möglich, miteinbezogen. Diese Hilfeform setzt Freiwilligkeit und aktive Mitwirkungsbereitschaft der jungen Menschen voraus.

Es handelt sich beim Erziehungsbeistand  (§30 SGB VII) um ein Regelangebot der Jugendhilfe. Das Jugendamt entscheidet über den individuellen Bedarf und die geeignete Form der Hilfe.

Auftrag

Bei folgenden Problemlagen kann ein Erziehungsbeistand aktiv werden:

  • Massive Probleme der Lebensbewältigung
  • Konflikte mit den Eltern
  • Mangelnde soziale Kompetenzen
  • Schulverweigerung
  • Schul- oder Ausbildungsprobleme
  • Kriminalität
  • Weglaufen, Trebe
  • Drogenproblematik

Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen, sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.

Ziel

Erziehungsbeistand versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe. Ziel ist es, den jungen Menschen bei seiner Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und zu unterstützen, sowie Klärungshilfe bei Konflikten zu leisten.

Aufgabenbereiche

  • Unterstützung bei der Bewältigung und Aufarbeitung von Konflikt- und Alltagssituationen
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds
  • Begleitung und Unterstützung bei Alltagsanforderungen
  • Stärkung der emotionalen und sozialen Fähigkeiten
  • Förderung der Selbstständigkeit
  • Erarbeiten von Konfliktlösungsstrategien
  • Zusammenarbeit mit Schule oder Ausbildungsbetrieb
  • Zusammenarbeit mit Suchtberater/ Bewährungshelfer
  • Entwicklung von Zukunfts- und Lebensperspektiven
  • Förderung der Eigenständigkeit
  • Ablösung vom Elternhaus und Verselbstständigung

Umfang und Dauer

Umgang und Dauer richten sich nach der individuellen Lebenssituation und Bedürfnissen des jungen Menschen.

Finanzierungen

Fachleistungsstunden

Die Fachleistungsstunden werden jährlich mit dem Jugendamt und der Sozialagentur verhandelt nach §27, 30, 31, 35a und §41 SGB VIII.

Spenden

Spenden für den ambulanten Bereich werden für Projekte und autismusspezifische Materialien eingesetzt.

Qualitätssicherung

  • Mitgliedschaft in verschiedenen Arbeitsgruppen
  • Mitgliedschaft im DPWV
  • Teamsitzung mit Fallsupervision
  • Externe Fallsupervision
  • Interne und externe Weiterbildung der Mitarbeiter
  • Aktenführung von Dokumentationen und Leistungen
  • Jährliche Überprüfung der Konzeption, Leistungsbeschreibung und des Angebots