Zeitzer Kinderdorf e.V.

Die Kinderdorffamilie

Wir bieten eine Form der stationären Einrichtung, in der die Kinderdorfeltern ständig für die Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen.
„Vater und Mutter“ als Hauptbezugspersonen sind beide im Kinderdorf beschäftigt . Durch die genannte „Familienähnliche Struktur“ ergibt sich eine hohe Selbstregulationsfähigkeit. Durch ein beständiges und konstantes Arbeitsteam (Hauselternehepaar und sechs Mitarbeiter) wird den Kindern und Jugendlichen ein langfristig stabiles Bezugssystem mit intensiver Betreuung ermöglicht. Um die familienähnliche Struktur zu leben und nicht nur zu benennen, nehmen wir vorrangig Geschwisterpaare auf. So erhalten Geschwister die Möglichkeit, wenn ihr bekanntes Familiensystem zerfällt, zusammenzubleiben und sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen.

Die Schwerpunkte des Zusammenlebens in der „Ersatzfamilie“ und einem Elternehepaar liegen in der Förderung der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und in ihrer Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.

Grundanliegen ist die alltagsorientierte und sozialpädagogische Vorgehensweise. Dabei sind die Kinder und Jugendlichen als Subjekt ihrer Entwicklung zu sehen, unter Berücksichtigung dessen, dass die Entwicklung nur im eigenständigen Handeln von statten gehen kann. Bei Kindern und Jugendlichen mit Defiziten stellen wir unseren Fokus täglich auf das, was gut gelaufen ist. Wir fördern vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten und arbeiten ressourcenorientiert.

Dabei richten wir uns nach dem demokratischen Erziehungsstil. Klare Grenzen setzen und konsequentes Handeln ist für uns unabdingbar.
Die Fachkompetenz der pädagogischen Mitarbeiter hilft den Kindern und Jugendlichen Probleme aufzuarbeiten, Situationen zu bewältigen und Konfliktlösungsstrategien zu finden. Dabei werden die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt und individuelle Interessen und Fähigkeiten gefördert. Die Erwachsenen verstehen sich als Vorbild und Partner der Kinder und Jugendlichen, unter Berücksichtigung aller gemeinsam aufgestellten „Familienregeln“.

Pädagogische Ansätze

Unser Hilfeangebot ist als Alternative zur sonst üblichen Heimerziehung zu sehen. Sie beinhaltet eine langfristige Unterbringung für Kinder und Jugendliche, welche nicht wieder zurück in ihre Urfamilie geführt werden. Das langjährige Leben in einer familienersetzenden Lebensgemeinschafft kann für die Kinder und Jugendlichen ohne intakte Herkunftsfamilie und mit massiv gestörten Beziehungen zu einer „Ersatzfamilie“ werden. In der Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten werden acht Kinder und Jugendliche entsprechend ihres Alters und Entwicklungsstandes optimal in ihrer Entwicklung gefördert.
Sie sollen befähigt werden ihr Leben selbstständig und eigenverantwortlich im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten, zu führen. Im pädagogischen Leitbild der täglichen Arbeit werden die Methoden und Prinzipien der Montessori-Pädagogik, der Alltagspädagogik, der Naturpädagogik und der Tiergestützten Pädagogik angewandt.

Nach §1 des SGB VIII liegt der Schwerpunkt unserer Erziehungsarbeit in der Förderung der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und in ihrer Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Zur Gewährung einer geistigen, motorischen und sozialen Förderung arbeiten wir mit einem Betreuungsschlüsse von 1:1,33. Die familienähnliche Gruppenstruktur stellt eine kleine überschaubare Einheit mit konstanten und zuverlässigen Bezugspersonen dar, in der die seelischen, geistigen, körperlichen und sozialen Grundbedürfnisse erfüllt werden können.

Die Erwachsenen sind Partner und Vorbild, an denen sich Kinder und Jugendlichen orientieren können. Durch ihre Fachkompetenz helfen die pädagogischen Mitarbeiter den Kindern/Jugendlichen, Probleme aufzuarbeiten und Situationen zu bewältigen. Dabei werden die Bedürfnisse der Kinder/Jugendlichen berücksichtigt und individuelle Interessen und Fähigkeiten gefördert. Die schulische und berufliche Entwicklung wird durch fachliche Unterstützung sowie Kooperation mit anderen pädagogischen Kräften begleitet. Gegebene Möglichkeiten für Kontakte mit Schulfreunden, anderen Bezugspersonen, Vereinen wie Sportvereinen, Kreativitätszentrum, Musikschulen, Chöre, Kindergarten, Schulen und Kirchengemeinden fördern die Integration im Gemeinwesen, so dass unsere Kinder/Jugendlichen im “ ganz normalen Umfeld“ aufwachsen können.

In unserem Betreuungsschlüssel ist eine wöchentliche Förderung durch die Kinderdorffamilie enthalten:

  • Schwimmtraining (jedes Kind sollte mit Schuleintritt Schwimmen können)
  • Schulförderung nach Maria Montessori
  • individuelle Hausaufgabenbetreuung
  • Marburger Konzentrationstraining
  • Motorische Förderung ( eigener Turnraum, 1000qm Garten)
  • Mitgliedschaft in einem Verein eigener Wahl
  • Die Begleitung zu einer Psychotherapie, Logopädie und/oder Ergotherapie
  • Tägliche Abendreflexionen mit den Kindern/Jugendlichen

Fallanalysen, regelmäßige tägliche Teamberatungen und Fortbildungsveranstaltungen bilden die Grundbausteine der Kommunikations- und Reflexionsmöglichkeiten unserer Arbeit. Ebenso deren laufende Überprüfung und Weiterentwicklung.

Handlungsprinzipien

Wir arbeiten nach dem systemischen Ansatz.(nach V. Satir)

Dabei werden die Kinder und Jugendlichen in ihrer Ganzheitlichkeit als Subjekt ihrer Entwicklung und ihres Handels gesehen.

Dabei werden folgende Prinzipien in den Fokus gestellt:

  • Wachstumsorientierung
  • Ressourcenorientierung
  • Ergebnisorientierung
  • systemisches Setting
  • Tagesreflexion
  • Akzeptanz
  • Wertschätzung
  • Recht auf Mitbestimmung
  • Partizipation

Arbeitsweise

Alltagspädagogische Arbeit

Lernen am Vorbild:

  • klar strukturierter Tagesablauf
  • Gespräche, Beratung in der Gruppe oder einzeln
  • Ritualisierung von komplizierten Handlungen
  • gemeinsames Aufstellen von Regeln und Diskussionen der Einhaltung
  • gemeinsames Aufstellen von Tagesplänen
  • antizipierendes Handeln
  • Übergabe von Verantwortung
  • Respektvoller Umgang untereinander
  • gemeinsames festlegen von Konsequenzen bei Regelüberschreitung
  • induktives und deduktives Vorgehen
  • Pflege der Außenkontakte
  • Ermöglichung zur Teilnahme an Sportgruppen, Vereine,
    Musikschule etc.
  • Lebensweltorientiert
  • verantwortungsvoller Umgang mit Geld
  • Partizipation der Kinder und Jugendlichen im täglichen Geschehen
  • Vermeidung von Reizüberflutung (dossierter und kontrollierter Umgang mit TV und digitalen Medien)

Gruppenpädagogische Arbeit

Die Struktur der Kinderdorffamilie ist eine Kleinstgruppe. Die Kinder lernen voneinander, deshalb ist es Grundvoraussetzung für die Pädagogen eine gute Gruppenatmosphäre zu schaffen. Wir bieten täglich verschiedene Gruppenfreizeitangebote an, bei denen die Kinder mit Hilfe positiver Rahmenbedingungen lernen und sich entwickeln. Zum Beispiel: Schwimmtraining, Fahrradtouren, Einbeziehung in die Küchenarbeit usw.

Ein Tagesablauf in der Kinderdorffamilie beinhaltet das morgendliche Wecken, das gemeinsame Frühstücken, die Begleitung der Morgenhygiene, Begleitung auf Schul- und Kindergartenweg.

Ab 11.00 Uhr kommen die ersten Kinder aus der Schule zurück. Sehr gern helfen diese, bei der Zubereitung des gemeinsamen Mittagessens.

12.30 Uhr findet das Mittagessen statt. Danach gibt es eine Ruhezeit, in der sich die Kinder von ihrem Schulalltag erholen und die Mitarbeiter der Kinderdorffamilie ca. eine halbe Stunde Teambesprechung haben.

Von ca. 13.30 bis 15.00 Uhr erfolgt die individuelle Hausaufgabenbetreuung. Dabei wird jedes Kind/Jugendlicher in seinem Zimmer individuell gefördert. Somit wird dem Kind täglich die Möglichkeit zu einem Vieraugen Gespräch gegeben.

Nach der Erledigung der Hausaufgaben erfolgt das gemeinsame Kaffeetrinken welches gemeinsam mit den Kindern/Jugendlichen vorbereitet wird. Nach dem Kaffeetrinken findet die Freizeitplanung statt. Dabei kann jedes Kind/Jugendlicher seine individuellen Wünsche verfolgen. Einzelne Kinder werden zu Sportvereinen sowie Therapien begleitet, für andere werden Angebote durch Mitarbeiter erstellt. Auch der Kontakt zu Freunden wird unterstützt.

Nach der individuellen Freizeitgestaltung trifft sich die Kinderdorffamilie 18.00 Uhr zum gemeinsamen Abendessen. Im Anschluss findet eine Tagesreflektion statt welche ca. eine halbe Stunde dauert.

Von 19.00 bis 20.00 Uhr werden die Dienste und die Körperhygiene betreut. Ab 20.00 Uhr ist Ruhezeit in der Kinderdorffamilie. Diese wird von den Kindern unterschiedlich genutzt (TV, Handy, usw.). Die Nachtruhe ist in der Woche ab 20.30Uhr und an den Wochenenden ab 22.00 Uhr.

Kognitive Förderung nach Maria Montessori

Wöchentlich erhalten die Kinder der Kinderdorffamilie kognitive Förderung nach Maria Montessori. Hierzu hat der Zeitzer Kinderdorf e.V. extra eine Kollegin zur Ausbildung delegiert.

Naturpädagogische Arbeit

Die Freizeitgestaltung erfolgt so oft als möglich in der Natur. Im Garten, im Wald oder auf Spielplätzen wird den Kindern die Achtung der Natur vermittelt. Das Kennenlernen, die Verarbeitung und die Nutzung verschiedener Naturmaterialien werden den Kindern und Jugendlichen spielerisch aufgezeigt.

Alle Wege des „Familienalltags“ werden bevorzugt zu Fuß und an der frischen Luft beschritten. Die Pflege und Bepflanzung eines Hochbeetes, die Saisonernte und Verarbeitung von selbstangebautem Obst und Gemüse sowie die Aussaat und Pflege des Kräuter- und Blumengartens gehören zu unserer naturpädagogischen Arbeit.

Tiergestützte pädagogische Arbeit

Das Leben gemeinsam mit Tieren stärkt nicht nur das Immunsystem, sondern fördert auch die Entwicklung von Empathie und Verantwortungsübernahme. Tägliche Pflege, Betreuung und Hygiene von einem Hund und zwei Hasen bereichern das Familienleben der Kinderdorffamilie.

Körperliche und gesunde Entwicklung

Die Erziehung zu einer stabilen Persönlichkeit beinhaltet eine körperlich gesunde Entwicklung. Dazu gehören die körperliche Fitness, eine gesunde ausgewogene Ernährung, die täglich frische Zubereitung der Mahlzeiten in eigener Küche, und die medizinische Versorgung.

Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen

Jeder Austausch zwischen Kindergärten, Schulen, Fachärzten, Sportverein oder Musikverein wird durch die Kinderdorfmutti geführt.
Bei allen öffentlichen Veranstaltungen der Kinder und Jugendlichen erscheint die Kinderdorfmutti als Ansprechpartner.
Die Öffentlichkeit und die Kinder der Kinderdorffamilie erleben eine konstante, aussagefähige und präsente Hauptbezugsperson.
Dabei erfolgt ein intensiver Austausch zur Erreichung der Förderschwerpunkte oder anderen vereinbarten Zielen seitens der Schulen bzw. Kindergärten.

Elternarbeit

Die Elternarbeit erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Jugendamt. Das Hauptanliegen besteht darin, dass die Kinder und Jugendlichen die Kinderdorffamilie als ihre Familie annehmen lernen. Elternarbeit kann stattfinden, wenn seitens der Eltern eine Akzeptanz der Unterbringung ihrer Kinder vorhanden ist. Besuche und Kontakte werden begleitet und ermöglicht.

Nachbetreuung

Werden die Jugendlichen der Kinderdorffamilie in eigenen Wohnraum entlassen, erfolgt eine Nachbetreuung nach § 41 SGB VIII.
Jugendliche ab 17 Jahre der Kinderdorffamilie können im Anbau „junges Wohnen“ ihre Selbstständigkeit trainieren.

Struktur

Einrichtungsdaten

Das heutige Kinderdorfhaus, eine 1911 erbaute Villa, wurde nach grundlegenden Umbauarbeiten 1999 bezogen. Die Villa ist Eigentum des Zeitzer Kinderdorf e.V.

Grundstück

Unser ca. 1000qm großes Grundstück befindet sich direkt hinter dem Haus. Dort befinden sich verschiedene altersentsprechende Spielgeräte wie: Sandkasten, großes Trampolin, Fußballtor, Tischtennisplatte und Schaukel. Einen Bauwagen als Rückzugsort für die Jugendlichen und eine „Hexenhütte“ als Rückzugsort für die jüngeren Kinder. Wir haben 2 Geräteschuppen für Sport und Spielgeräte, Fahrräder sowie Gartengeräte. Auf dem Grundstück stehen verschiedene Obstbäume und Sträucher, die Kaninchenvilla und ein Hochbeet.

Haus

Das Kinderdorfhaus ist eine geräumige Villa mit separatem sehr großzügigem Wohn-, Musik-, Spiel-, und Aufenthaltsraum. Es gibt einen Wintergarten mit Fußbodenheizung. Dieser eignet sich sehr gut für Spiel und Förderung der jüngeren Kinder. Eine geräumige Küche mit 13 Essplätzen bildet den Mittelpunkt unseres Familienlebens, da nach jeder Mahlzeit Tagespläne, Besprechungen und Auswertungen gemacht werden. Sechs geräumige Kinderzimmer, davon Fünf Einzelzimmer, können von den Kindern individuell eingerichtet und genutzt werden. Ein kleines zusätzliches Zimmer ist für Besucher der Kinderdorffamilie geeignet. Ein Kinderzimmer wird als Doppelzimmer genutzt. Dabei wird speziell auf die Bedürfnisse der jüngsten Kinder der Kinderdorffamilie eingegangen.

Wir haben einen separaten Turnraum (schlecht Wetter Variante zum Garten) für die motorische Förderung bzw. Aggressionsabbau.
Die Bäder und Toiletten sind geschlechtsspezifisch getrennt.

Weiterhin gibt es einen Computerraum, separater Erzieherbereich für die Nachtbereitschaft, einen separaten Wasch-, Trocken- und Bügelraum, eine separate Garderobe sowie geräumige Keller-, Lagerräume und die separatem Büroräume im Anbau Gebäude.

Der Anbau

Im Anbau befinden sich die Räumlichkeiten für das „junge Wohnen“. Dazu gehören ein Schlafzimmer, ein Bad und eine geräumige Küche.
Weiterhin befinden sich im Anbau der Förderraum nach Maria Montessori, das Büro, eine separate Toilette für die Büromitarbeiterin und ein großer Beratungsraum.

Infrastruktur

Das Kinderdorfhaus liegt in einer Übergangszone zwischen zentraler Lage und Stadtrandbereich. Eine gute Erreichbarkeit ist zu allen Institutionen und anderen Freizeiteinrichtungen, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, gegeben.

Die zentrale Lage des Kinderdorfhauses bietet unseren Kindern / Jugendlichen viel Autonomie. Es gibt neben unserem 1000 qm großen Garten viele Möglichkeiten, sich in ihrer Freizeit zu beschäftigen.
Jedes Kind / Jugendliche wird im Kinderdorfhaus individuell gefördert.

  • Kindertagesstätten mit konzeptioneller Spezifik
  • Grundschule
  • Sekundarschule
  • Förderschulen
  • neues Berufsschulzentrum
  • Kulturpark
  • Schwanenteich
  • Wald (Knittelholz, Kuhndorftal)
  • Sportplatz
  • Spielplatz
  • Sport und Trainingsstätten für Sportvereine
  • Sommerschwimmbad
  • Schwimmhalle
  • Einkaufsmöglichkeiten
  • Kino
  • Bibliothek
  • Haus der Jugend
  • Museum
  • Kirchen
  • Lagagelände
  • Fachärzte
  • Apotheke
  • Logopädie
  • Ergotherapie
  • Kinder- und Jugendpsychotheraphie

Zielgruppe & Ziele

Unsere Aufnahmekapazität beträgt maximal 8 Plätze. Das sichert zum einen eine familienersetzende Struktur und zum anderen bietet es mehr Möglichkeiten die Kinder/Jugendlichen individuell zu fördern, als es in einer größeren Gruppenstruktur möglich wäre. Nach der Betriebserlaubnis können wir Kinder ab dem Alter von drei Jahren aufnehmen. Bei Vorhandensein geschwisterlicher Beziehungen der Kinder/Jugendlichen ermöglichen wir, in Absprache mit dem Landesjugendamt, auch eine Aufnahme jüngerer Kinder.

Zielgruppen sind:

  1. Mädchen und Jungen im Alter von 3 bis 18 Jahren
  2. psychosozial gestörte Kinder/Jugendliche
  3. lernbehinderte Kinder/Jugendliche
  4. geistig behinderte Kinder/Jugendliche
  5. Kinder/Jugendliche mit Erziehungs- und Lernschwierigkeiten
  6. sozialgefährdete Kinder/Jugendliche
  7. elternlose bzw. familiengelöste Kinder/Jugendliche

Dabei messen wir der integrativen Erziehung nach innen und außen größte Bedeutung zu.

Das Hauptziel der Kinderdorffamilie ist zum einen, eine auf längere Zeit angelegte Lebensform für die Kinder/Jugendliche zu bieten und zum anderen wollen wir die Kinder/Jugendliche auf ein selbstständiges Leben vorbereiten.

Ziel ist es, einen höchstmöglichen Selbstständigkeitsgrad bei allen Kindern/Jugendlichen zu erreichen.

Zielstellung:

  • Identifikation mit der Kinderdorffamilie
  • Erreichen von Eigenständigkeit und Verselbstständigung
  • angemessenes Konfliktlösungsverhalten
  • emotionale Stabilisierung
  • Identitätsfindung

Finanzierungen

Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage der verhandelten Leistungsentgelte.
Basierend auf der jeweiligen bestätigten und real vorhandenen Personenzahl wird das aktuelle Leistungsentgelt ermittelt und verhandelt.

Entgelt

Das Kinderdorfhaus beinhaltet acht Plätze, welche über ein Tagesentgelt entsprechend nach § 78a SGB VIII finanziert werden.

Spenden

Mit Hilfe von Sach- und Geldspenden werden besondere Aktivitäten, Ausflüge, der drei wöchige Jahresurlaub und Anschaffungen der Kinderdorffamilie finanziert.

Netzwerke

Fachliches Netzwerk

Die Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt Sachsen-Anhalt als Fachaufsichtsbehörde, dem zuständigen örtlichen Jugendamte des Burgenlandkreises in Naumburg und den fallzuständigen Jugendämtern ist allgegenwärtig, um den wachsenden Anforderungen professionell zu begegnen und flexibel auf Probleme reagieren zu können.

Ein intensiver Austausch erfolgt mit allen Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen, welche von unseren Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen werden. Zu unseren Vereinsmitgliedern gehört eine Logopädin, ein Ergotherapeut, eine Optikerin, zwei Zahnärzte, drei Rechtsanwälte, ein Apotheker, zwei Lehrerinnen, eine Kinder-und Jugendpsychotherapeutin usw. Ein gutes fachliches Netzwerk ermöglicht uns den ständigen fachlichen Austausch.

Des Weiteren ist die enge Zusammenarbeit mit der Kinder und Jugendpsychiatrie Merseburg und niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychotherapeuten wesentlich, um die pädagogischen und therapeutischen Prozesse innerhalb
des „ Kinderdorffamilienlebens“ zu regulieren.

Wirtschaftliches Netzwerk

Zu unseren Vereinsmitgliedern gehören verschiedene Betriebsunternehmer u.a. Dachdecker, Heizung und Sanitär, Versicherungsvertreter, Optiker usw. Selbstverständlich sind wir sehr bestrebt diese Kontakte zu pflegen.

Ambulanter Bereich

Eingliederungshilfen

Wir bieten Autismusspezifische Förderung und Beratung, Schulbegleitung und KITA- Assistenz für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Burgenlandkreis, sowie in den angrenzenden Bundesländern Sachsen/ Thüringen.

Im Rahmen der Autismusspezifischen Förderung (SGB VIII) werden spezialisierte Förderangebote, die gezielt auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Autismus-Spektrum, sowie deren Familien ausgerichtet sind, angeboten.

Die Förderung zielt darauf ab, die individuellen Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen und die Lebensqualität der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sowie dem familiären Umfeld zu verbessern.

Zielgruppe

Der Ambulante Bereich des Zeitzer Kinderdorf e.V. unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer diagnostizierten Autismus- Spektrum- Störung durch autismusspezifische Einzelförderung, Gruppenförderung und Beratung.

Ziel

Das Ziel ist es, eine ganzheitliche und individuell gestaltete Unterstützung für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen hervorzubringen. Sie sollen auf ihrem Weg ins Erwachsenenleben unterstützt werden, um ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Dabei soll stets die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und erleichtert werden.

Aufgabenbereiche

  • Förderung und Erweiterung alltagspraktischer, kommunikativer und sozialer Fähigkeiten und Kompetenzen
  • Stärkung des Selbstbewusstseins und des Selbstwertgefühls
  • Reduzierung von Ängsten und Stress
  • Einbeziehung der jeweiligen Lebenssituation und des Lebensumfelds
  • Zusammenarbeit mit Eltern und weiteren Bezugspersonen, z. B. Erzieher, Lehrer, sowie Beratung
  • Verbesserung der Beziehungen und Kontakte im sozialen Umfeld
  • Stärkung kommunikativer Fähigkeiten
  • Stärkung der Selbstbestimmung und Autonomie in allen Lebensbereichen
  • Gestaltung einer unterstützenden und motivierenden Umgebung, in der jedes Kind, jeder Jugendliche, jeder junge Erwachsene sein volles Potenzial entfalten kann
  • Optimierung der Alltagsbewältigung
  • Förderung der Selbstregulationsfähigkeit
  • Förderung der Selbstständigkeit, sowie das Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten
  • Förderung der individuellen Stärken und Interessen
  • Förderung von Hobbys und Freizeitaktivitäten

Umfang und Dauer

Der Umfang und die Dauer richten sich nach der Notwendigkeit und individuellen Bedarfslage.

Die Schulbegleitung/ Integrationshilfe ist eine individuelle Hilfe (§35a SGB VIII/ §§53,54 XII), um Kindern und Jugendlichen mit u.a. folgenden Diagnosen:

  • Körperliche, geistige und seelische Beeinträchtigungen
  • ADS / ADHS
  • Dyskalkulie
  • Legasthenie
  • Autistische Spektrum-Störungen
  • Sprachstörungen
  • Lern- und Leistungsverzögerungen
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Zwangsstörungen
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Epilepsie
  • Diabetes
  • Down-Syndrom

den Schulbesuch und die aktive Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.

Auftrag

Die Schulbegleitung kann in allen Schulformen eingesetzt werden. In der Schulbegleitung besteht kein Bildungs- und Lehrauftrag. Sie dient als Hilfestellung und Unterstützung im Unterricht, der Erledigung schulischer Aufgaben, sowie als Vermittler und Dolmetscher zwischen den SchülerInnen und LehrerInnen.

Ziel

Durch die Schulbegleitung sollen die Schwierigkeiten beim Lernen in dem jeweiligen Klassenverband gehemmt, eine aktive Teilnahme am Unterricht, sowie die Eingliederung der SchülerInnen in den Klassenverband ermöglicht werden.

Umfang und Dauer

Der Umfang richtet sich nach der Notwendigkeit bis zur maximalen Anzahl der Schulstunden. Die Dauer richtet sich nach der Notwendigkeit von wenigen Wochen bis hin zu mehreren Jahren.

Die KiTa Assistenz (§113 Abs.2 Nr.3 i.V.m. §76 Abs.1 u. Abs.2 Nr.3 sowie § 79 SGB IX) unterstützt das pädagogische Fachpersonal in der Kindertagesstätte in einer 1:1 Betreuung bei der täglichen Betreuung und Förderung eines Kindes, das eine Beeinträchtigung oder Entwicklungsverzögerung hat bzw. davon bedroht ist.

Auftrag

Alle auf die Betreuung und Förderung bezogenen erforderlichen Tätigkeiten und Handlungen erfolgen in Zusammenarbeit und Absprache mit den zuständigen Fachkräften der jeweiligen Kindertageseinrichtung.

Ziel

Die KiTa- Assistenz stellt eine persönliche Begleitung für das Kind im Alltag dar. Ziel der Assistenz ist es den Kindern mit einer Entwicklungsverzögerung oder Beeinträchtigung und eine umfassende Teilhabe zu ermöglichen.

Aufgabenbereiche

  • hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z.B. Essenszubereitung)
  • Begleitung des Essens und Aufräumen
  • Unterstützung beim Anziehen und Wickeln
  • Unterstützung bei Ausflügen
  • Unterstützung beim Basteln, Malen und elementarer Fähigkeiten
  • Hilfestellung bei der selbstständigen Fortbewegung
  • Unterstützung beim aktiven Sprachgebrauch
  • Unterstützung beim Regelverständnis
  • Orientierungshilfen auf dem Kita-Gelände geben
  • Begleitung bei Entwicklungs- und Bildungsmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit Eltern und weiteren Bezugspersonen

Umfang und Dauer

Der Umfang und die Dauer richten sich nach der Notwendigkeit und der individuellen Bedarfslage.

Ambulante Hilfen

Wir bieten Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand im Burgenlandkreis.

Eine sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Maßnahme, die Familien in problematischen Situationen unterstützend zur Seite stehen soll. Es handelt sich bei der SPFH (§31 SGB VII) um ein Regelangebot der Jugendhilfe. Das Jugendamt entscheidet über den individuellen Bedarf und die geeignete Form der Hilfe.

Auftrag

Die SPFH richtet sich an die ganze Familie. Die SPFH hat aufsuchenden Charakter und findet vor allem im häuslichen Umfeld der Familie statt.

Ziel

Wichtigstes Ziel ist es, die Handlungskompetenz der Eltern zu verändern und zu stärken. Die Kinder sollten eine entwicklungsfördernde Lebensgemeinschaft erleben, die geprägt ist durch: die Gewährleistung der Versorgung der Kinder, soziale Integration, Sensibilität im Umgang mit Wünschen und Bedürfnissen der Kinder und Verständnis für das kindliche Verhalten.

Aufgabenbereiche

  • Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben
  • Hilfe bei der Strukturierung des Tagesablaufs und bei dessen praktischer Umsetzung
  • Beratung in erzieherischen Themen
  • Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und Schulen
  • Bearbeitung von Konflikten und Krisen
  • Abwehr von Gefährdungssituationen
  • Anbindung der Kinder in den Sozialraum
  • Unterstützung und Beratung bei der Führung des Haushaltes und Beratung in Ernährungsfragen
  • Beziehungen der Familienmitglieder untereinander
  • Begleitung zu Ämtern und Institutionen
  • Beratung und Unterstützung beim Umgang von Finanzen
  • Hilfe bei der Veränderung der Wohnsituation

Die SPFH verfolgt den Ansatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Aus diesem Grund legt die SPFH großen Wert auf ressourcenorientiertes Handeln. Hierbei geht es darum, an den jeweiligen Stärken der Familien anzuknüpfen und zu prüfen, wie diese Ressourcen von der Familie genutzt werden können. Die jeweiligen Ressourcen sind genauso unterschiedlich und individuell wie die Mitglieder der Familie. Aus diesem Grund müssen diese in jedem Fall einzeln betrachtet werden.

Umfang und Dauer

Die SPFH ist in der Regel auf einen längeren Zeitraum angelegt.

Umfang und Dauer richten sich nach der individuellen Bedarfslage der Familie, dem Grad der Zielerreichung, den vereinbarten Zielen und der Motivation der Familie zur Mitarbeit.

Erziehungsbeistände (§30 SGB VIII) unterstützen Kinder und Jugendliche

bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Dabei werden die Familie und das soziale Umfeld, soweit möglich, miteinbezogen. Diese Hilfeform setzt Freiwilligkeit und aktive Mitwirkungsbereitschaft der jungen Menschen voraus.

Es handelt sich beim Erziehungsbeistand  (§30 SGB VII) um ein Regelangebot der Jugendhilfe. Das Jugendamt entscheidet über den individuellen Bedarf und die geeignete Form der Hilfe.

Auftrag

Bei folgenden Problemlagen kann ein Erziehungsbeistand aktiv werden:

  • Massive Probleme der Lebensbewältigung
  • Konflikte mit den Eltern
  • Mangelnde soziale Kompetenzen
  • Schulverweigerung
  • Schul- oder Ausbildungsprobleme
  • Kriminalität
  • Weglaufen, Trebe
  • Drogenproblematik

Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen, sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.

Ziel

Erziehungsbeistand versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe. Ziel ist es, den jungen Menschen bei seiner Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und zu unterstützen, sowie Klärungshilfe bei Konflikten zu leisten.

Aufgabenbereiche

  • Unterstützung bei der Bewältigung und Aufarbeitung von Konflikt- und Alltagssituationen
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds
  • Begleitung und Unterstützung bei Alltagsanforderungen
  • Stärkung der emotionalen und sozialen Fähigkeiten
  • Förderung der Selbstständigkeit
  • Erarbeiten von Konfliktlösungsstrategien
  • Zusammenarbeit mit Schule oder Ausbildungsbetrieb
  • Zusammenarbeit mit Suchtberater/ Bewährungshelfer
  • Entwicklung von Zukunfts- und Lebensperspektiven
  • Förderung der Eigenständigkeit
  • Ablösung vom Elternhaus und Verselbstständigung

Umfang und Dauer

Umgang und Dauer richten sich nach der individuellen Lebenssituation und Bedürfnissen des jungen Menschen.

Kriterien

Einzugsgebiet

Unser Einzugsbereich ist vorrangig regional und auch überregional möglich.

Bereits bei der Vereinsgründung war das Ursprungsanliegen, den Kindern und Jugendlichen unserer Region ein ganzheitliches sozialpädagogisches Angebot zu bieten.

Aufnahmekriterien

Alle Kinder und Jugendlichen, welche mit der Kinderdorffamilie zusammenleben wollen, haben die Möglichkeit einen „Testmonat“ zu durchlaufen. Nach diesem Testmonat wird das Aufnahmekind gefragt, ob es sich sein Leben gemeinsam mit der Kinderdorffamilie vorstellen kann. Aber auch alle Bewohner der Kinderdorffamilie werden gefragt, ob sie sich ein Leben mit dem „neuen“ Kind vorstellen können.

Das Grundprinzip unseres Zusammenlebens ist also das der Freiwilligkeit.

Bei jeder Neuaufnahme wird darauf geachtet, dass die Familienähnliche Struktur beibehalten wird. Das bedeutet, kein Alter wird doppelt besetzt.

Ausschlusskriterien

Kinder und Jugendliche mit:           

  • kurzfristiger Aufnahme
  • enge Anbindung an Urfamilie
  • massiver Suchtabhängigkeit
  • Suizidgefahr
  • Ablehnung durch bestehende Kinder

Leistungsübersicht

Regelleistungen

  • strukturierter Tagesablauf
  • Einhaltung der im Hilfeplan festgelegten Vereinbarung
  • ausgeprägte Förderung der sozialen Kontakte außerhalb des Kinderdorfhauses
  • persönliche Kontakte zu Schulen, Kindergärten, Berufsausbildung
  • Teilnahme an Elternversammlungen
  • Heranführen an Behördengänge und Institutionen wie zB: Jugendamt, Sozialamt, Arbeitsamt, Banken, Post, Rathaus, Polizei
  • Beziehungspflege zu Sportvereinen, Musikvereine, Kirchengemeinde, Vereinsmitgliedern
  • aktives Einbringen ins kommunale, gesellschaftliche und gewerbliche Leben
  • Arztbesuche
  • Begleitung zu Therapien zB. Kinder und Jugendpsychotherapie, Reittherapie, Ergotherapie und Logopädie.
  • Feriengestaltung in Form von Erlebnispädagogik
  • Jahresurlaub mit der „Kinderdorffamilie“
  • wöchentliches Schwimmtraining
  • musische Begleitung und Betreuung
  • Einbeziehung in den Haushaltsablauf zB. Einkauf, Speisezubereitung, Wäsche und Haushaltsreinigung
  • Krisenintervention
  • Schulförderung nach Maria Montessori
  • Naturpädagogik
  • Tiergestützte Pädagogik
  • Anleitung und Einbeziehung zur täglichen Zubereitung einer gesunden Ernährung
  • Anleitung und Einbeziehung in die Pflege des Gartens, der Pflanzen
  • Vermittlung von Körperpflege und Hygienebewusstsein
  • Vermittlung einer Esskultur und Tischsitten
  • Hilfe bei der Entwicklung der sexuellen Selbstbestimmung
  • Begleitung zur eigenverantwortlichen Nutzung angemessener und wettergerechter Kleidung
  • Begleitung zur Verselbstständigung
  • Kreatives Begleiten, musizieren, sportliche Aktivitäten
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Förderung nach individuellen Förderprogrammen
  • Vermittlung eines bewussten Umgang mit Geld
  • kontrollierter eigenverantwortlicher und kritischer Umgang mit Suchtmitteln
  • täglich Abendreflexion
  • emotionale Stabilisierung
  • Krisenintervention und Krisenprävention
  • Moralvermittlung

Sonstige Leistungen

  • Beratung und Fallbesprechung der Mitarbeiter erfolgt mindestens dreimal wöchentlich im Team
  • Leitung und Verwaltung erfolgt eigenverantwortlich im Kinderdorfhaus
  • Beteiligung an Hilfeplangesprächen erfolgt durch die Kinderdorfmutter
  • Familien und Elternarbeit wird organisiert mit ASD vom Jugendamt durch Kinderdorfmutti
  • Möglichkeit der Kriseninterventionen sind täglich gegeben, da Leitung (Kinderdorfmutti) ebenfalls im Ortsteil Rasberg wohnt
  • gesundheitliche Betreuung, Begleitung zu Fachärzten, Psychologen und Therapeuten erfolgt immer durch die Kinderdorfmutter als konstante und aussagekräftige Person
  • schulische Betreuung erfolgt durch die Kinderdorfmutti (bei allen Veranstaltungen persönlich präsent)
  • Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen erfolgt durch den Kinderdorfvater (Konstanter Ansprechpartner)

Individuelle  Sonderleistung

  • Begleitung und Teilnahme am Setting zur jeweiligen KJP
  • Begleitung des Elternkontaktes, Kontakt zur Urfamilie außerhalb von Zeitz
  • Begleitung zu Geschwistertreffen außerhalb von Zeitz
  • Begleitung der Besuche von Elternteilen, in Kliniken oder JVA
  • Durchführung von gerichtlich verordneten, begleiteten Umgängen

Qualitätssicherung

durch:

  • Fortbildung und Supervision
  • Leistungsdokumentation
  • Regelmäßige Teamberatung (mind. dreimal wöchentlich), Jeder Kollege kann jederzeit eine Teamberatung einfordern bzw. zu jeder Zeit das persönliche Gespräch mit der Einrichtungsleitung/ Kinderdorfmutti aufnehmen
  • Dokumentation im Dienstbuch
  • Stellenplan
  • Dienstplan und Urlaubsplan
  • Teilnahme an Teamberatungen und Weiterbildungen
  • Einsatz von Pädagogischen Fachpersonal mit anerkannten Abschlüssen
  • Sozialdatenschutz nach den Bestimmungen des SGB VIII
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen, Institutionen und Fachkräften
  • Kontrollorgan durch das Präsidium einmal monatlich
  • flexibles und unbürokratisches Reagieren bei verändertem Hilfebedarf
  • Kinder und Team entscheiden gemeinsam über Neuaufnahme
  • Verknüpfung von Arbeitsfeld und privatem Lebensbereich
  • Konstante Ansprechpartner und Hauptbezugspersonen durch das Elternehepaar
  • Einsatz, Begleitung und Beratung von Praktikanten sowie jungen Erwachsenen im sozialen Jahr
  • Trägereigene Kinderschutzfachkraft
  • Führungszeugnis gem. § 30 BZRG

Leistungen

Gesetzliche Grundlagen

  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß 8a SGB VIII
  • Hilfen zur Erziehung gemäß 27 SGB VIII
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII
  • Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen gemäß 34 SGB VIII
  • Regelung zur Mitwirkung an der Hilfeplanung gemäß 36 SGB VIII
  • Ausübung der Personensorge gemäß 38 SGB VIII
  • Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung gemäß 41 SGB VIII
  • Meldepflicht gemäß 47 SGB VIII
  • Eignung der Mitarbeiter hinsichtlich Kindeswohlgefährdender Straftatbestände gemäß § 72a SGB VIII
  • Entgelt Finanzierung gemäß 78a SGB VIII